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Wann muss ich die Eigenentwicklungen melden?

Sämtliche Weiterentwicklungen von Funktionalitäten sowie Neuentwicklungen auf den KOGIS-Instanzen sind zunächst bereits in der Planungsphase dem KOGIS zu melden. Bei der Konzepterstellung und vor Beginn der Umsetzung sind die Entwicklungen mit dem KOGIS abzustimmen und zu koordinieren. Dazu genügt eine kurze Darstellung der geplanten Anwendung, aus der hervorgeht:

  • worum es sich bei der Anwendung grob handelt (Grobkonzept, Anforderungsdefinition, Pflichtenheft),
  • ob Daten aus anderen Systemen in die KoGIs-Instanz integriert werden (Import, Replikation, Transfer),
  • ob Daten in andere Systeme übertragen bzw. überführt werden (Export, Replikation, Transfer),
  • in welchen Zyklen Im- und Exporte erfolgen und
  • in welcher Form Daten und Informationen im Frontend dargestellt werden (Design).

Das KOGIS prüft dabei die Notwendigkeit der Installation einer gesonderten Entwicklungsumgebung (auf dem Entwicklungsserver FLORA) sowie die Abnahme der Entwicklung vor Einbindung in die Produktivumgebung und Onlinestellung. Nach der Entwicklung und vor der Onlinestellung ist das KOGIS ebenfalls erneut zu kontaktieren, damit die Abnahme der KOGIS-Vorgaben erfolgen kann. Dazu ist die Dokumentation der Eigenentwicklung in der vorzulegen, ein Beispiel (pdf, 1007.5 KB) für die Lieferung der notwendigen Informationen an das KoGIs bei Eigenentwicklungen steht Ihnen zur Verfügung. Erst dann darf die Eigenenticklung produktiv geschaltet werden.