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Wie sind die Vorgaben bei der Beauftragung eines Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Bei der Beauftragung eines Videos in deutscher Gebärdensprache für die KoGIs-Webseiten haben einige Dienststellen mehr Vorgaben gefordert als erforderlich sind. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte hier noch einmal aufgeführt:

  • Die Filme sollten im mp4-Format (möglichst mit dem Code h.264)erstellt und über die Videofunktionen eingebunden werden.
  • das Video soll in der Breite den kompletten Inhaltsbereich einnehmen (585 Pixel Breite) und auf Vollbild vergrößerbar sein.
  • Die Filme dürfen eine Dateigröße von 40 MB nicht überschreiten, weil das BVN diese Datenübertragungshöchstgrenze gesetzt hat.
  • Wünschenswert ist, dass die Videos in der linken oberen Ecke das Logo der Bremer Verwaltung (jpg, 128 KB) mit dem Schlüssel enthalten.

Ein qualitative höherwertiges Logo erhalten Sie im "Internen Bereich" unter Styleguide Bremen Die Videos müssen nicht gleich aussehen. Dass bedeutet auch, dass es unwesentlich ist, ob auf dem Video eine Frau oder ein Mann zu sehen ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Protokollen der AG Internet im internen Bereich dieser Website (die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihren Ressortansprechpersonen). Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Bremen