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Zentrale Umsetzung der Vorgaben für KOGIS-Webseiten

1. Kurzvorstellung des Webauftritts

Für jeden Internet- und Intranetauftritt der bremischen Verwaltung muss ein Text in Leichter Sprache sowie ein Video in deutscher Gebärdensprache (DGS) über den Inhalt des Webauftritts (Kurzvorstellung) erstellt und auf der Webseite eingebunden werden.

(gemäß § 4 Absatz 1 BITV 2.0)

Die Übersetzungen der Kurzvorstellung in Leichte Sprache wird für KOGIS-Auftritte zentral finanziert. Der Text wird von Ihnen als Webseitenverantwortliche verfasst (Umfang: bis zu einer DIN-A4-Seite) und zu Beginn Ihres neuen Webseitenprojekts an die Kolleg:innen des KOGIS-Support geschickt.

Diese beauftragen das Büro für Leichte Sprache. Die Übersetzung erfolgt und Sie bekommen den übersetzten Text für Ihre Webseite zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie: Die Übersetzung muss mit einem entsprechenden Copyright des Büros für Leichte Sprache versehen werden und darf nachträglich von Ihnen inhaltlich nicht verändert werden.

Für die Beauftragung eines Videos in Deutsche Gebärdensprache ist jede Dienststelle bzw. jede:r Webseitenverantwortliche:r selbst zuständig.

Vorgaben für die Beauftragung:

  • Die Filme sollten im mp4-Format (möglichst mit dem Code h.264)erstellt und über die Videofunktion eingebunden werden.
  • das Video soll in der Breite den kompletten Inhaltsbereich einnehmen (585 Pixel Breite) und auf Vollbild vergrößerbar sein.
  • Die Filme dürfen eine Dateigröße von 40 MB nicht überschreiten.
  • Wünschenswert ist, dass die Videos in der linken oberen Ecke das Logo der Bremer Verwaltung (jpg, 128 KB) mit dem Schlüssel enthalten.

Ein qualitative höherwertiges Logo erhalten Sie im "Internen Bereich" unter
Styleguide Bremen

Die Videos müssen nicht gleich aussehen. Dass bedeutet auch, dass es unwesentlich ist, ob auf dem Video eine Frau oder ein Mann zu sehen ist.

2. Bedienung und Navigation des Webauftritts

Zusätzlich benötigen Sie ein Video in Deutscher Gebärdensprache sowie einen Text in Leichter Sprache, das die der Bremischen Verwaltung erläutert.

(gemäß § 4 Absatz 2 BITV 2.0)

Einen Vorschlag, wie Sie die Bedien- und Navigationsmöglichkeiten der Internetauftritte in Leichter Sprache auf Ihrer Webseite einbinden, finden Sie in dieser Anleitung im PDF-Format (pdf, 457.2 KB).

Da die Bedienungs- und Navigationsmöglichkeiten in allen KOGIS-Auftritten identisch sind, haben wir einen zentralen und möglichst allgemein gültigen Navigationsfilm erstellt. Dieser Film wurde einmalig auf der Seite www.kogis.bremen.de hochgeladen und steht allen weiteren KOGIS-Instanzen kostenlos zur Verfügung. Somit muss dieser Film nicht nochmals von Ihnen erstellt und auch nicht auf Ihrer Instanz hochgeladen werden.

Einbindung über HTML
Sie können auf Ihrer Instanz in einem weiteren Absatz mit der Überschrift Bedienung und Navigation dieses Webauftritts einen HTML-Text einbinden, durch den die Anzeige des Videos erfolgen kann. Auch hier muss das Video nicht auf Ihrer Instanz vorhanden sein.

Kopieren Sie dafür den Inhalt aus dieser Vorlage für den HTML-Text (txt, 1.5 KB) in das Feld Absatztext.
Das Navigationsvideo sollten Sie auch schon einbinden, wenn das Video für den Webauftritt noch nicht vorhanden ist.

3. Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen müssen zukünftig auf ihren Websites und in Apps eine sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ bereitstellen und dort unter anderem veröffentlichen, welche Inhalte (noch) nicht barrierefrei sind, wie Nutzer:innen vorhandene Barrieren melden können (Feedback-Mechanismus) und wie gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren einzureichen ist.

KOGIS bietet ihn auf dieser Seite ein Beispiel an, das Sie auch als Vorlage für Ihre eigene Hinweisseite verwenden können. Ein Beispiel können Sie auf dieser Seite einsehen. Über die Fußnavigation (Name: Barrierefreiheit) gelangen Sie zur Seite "Erklärung Barrierefreiheit". Diese können Sie als Vorlage für Ihre eigene Hinweisseite verwenden.

Bitte beachten Sie, dass diese Seite lediglich eine Vorlage darstellt und deren Inhalte in einigen Fällen speziell für Ihren Internetauftritt angepasst werden muss.

Bitte beachten Sie, dass in der Vorlage zur Erklärung die ersten drei Absätze, die nicht zugeklappt sind, Pflichtangaben darstellen. Die in unserem Beispiel aufgeführte Erklärung enthält darüber hinaus weitere optionale Ergänzungen, die daran zu erkennen sind, dass sie zugeklappt sind.

Direkt zur Vorlage Erklärung Barrierefreiheit

Alle öffentlichen Stellen der Freien Hansestadt Bremen sind verpflichtet, für ihre digitalen Angebote die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen.
(gemäß § 4 Abs. 3, 4 BITV 2.0)

KOGIS stellt hierfür eine Anleitung zur Umsetzung zur Verfügung, diese stellen wir Ihnen hier als PDF-Dokument (pdf, 325.9 KB) bereit.
(Bitte beachten Sie: Die im PDF-Dokument verlinkten Anlagen finden Sie im Menü links hinter der Büroklammer als Anhänge!)

Zusammenfassung: Drei Videos in Deutscher Gebärdensprache und drei Texte in Leichter Sprache

Auf Ihrer Webseite müssen nun also insgesamt drei Videos in Deutscher Gebärdensprache sowie drei Texte in Leichter Sprache zur Verfügung stehen:

  • ein Video in Deutscher Gebärdensprache zum Inhalt/zur Aufgabe des jeweiligen Webauftritts (Kurzvorstellung), analog hierzu ein Text in Leichter Sprache mit diesem Inhalt,
  • ein Video in Deutscher Gebärdensprache mit Hinweisen zur Bedienung und Navigation des Webauftritts, analog hierzu ein Text in Leichter Sprache.
  • ein Video in Deutscher Gebärdensprache, das die wesentlichen Elemente der Barrierefreiheitserklärung beinhaltet, analog dazu ein Text in Leichter Sprache mit diesem Inhalt.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt bei der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten, die die wichtigsten Informationen gebündelt auf ihrem Webauftritt zusammengefasst hat. Die Zentralstelle hat die Aufgabe der Durchsetzung und Überwachung der digitalen Barrierefreiheit in der Freien Hansestadt Bremen.

Grundlage hierfür bildet Abschnitt 3 im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG). Auf deren Internetpräsenz finden Sie Informationen zu:

  • Barrierefreie Informationstechnik: Was ist das und wer ist verantwortlich?
  • Gesetzliche Grundlagen und technische Standards
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Rückmeldung an die öffentliche Stelle
  • Beschwerden an die Zentralstelle
  • Überwachung

Frau Ulrike Peter

+49 421 361-18187
+49 421 496-18181
E-Mail


Frau Rebecca Romppel

+49 421 361 18162
+49 421 496 18162
E-Mail