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Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit

Die Begriffe einfache und leichte Sprache haben grundsätzlich die gleiche Bedeutung. Die leichte Sprache geht unserer Meinung nach aber noch einen Schritt weiter.

Einfache Sprache
Für die Gebrauchstauglichkeit ist die Verwendung einer einfachen Sprache sehr wichtig. Gut verständliche Sprache nützt dabei allen Internetbesuchern und nicht speziell einer bestimmten Gruppe.

  • Wortwahl: Leicht verständliche gängige Wörter einsetzen (beispielsweise "Beleuchtung" statt "Illumination"), Anglizismen und Fachtermini oder Wörter aus dem Englischen, Fachbegriffe, Abkürzungen oder Komposita (Verbindungen mehrere Wörter wie beispielsweise "Inhaltsverständlichkeitsüberprüfungen") vermeiden, nicht vermeidbare Fachbegriffe erklären
  • Satzbau: kurze nicht verschachtelte Sätze mit aktiven Verben bilden, Füllwörter (wie "auch", oder "natürlich") nur sparsam verwenden. Eine Satzlänge von 10 bis 15 Wörtern ist empfehlenswert, über 20 Wörter sind unbedingt zu vermeiden
  • Textaufbau: Texte durch Überschriften und Absätze überschaubar gestalten, die Orientierung im Inhaltsbereich durch sprachliche, typografische und symbolische Markierungen unterstützen: Umrahmungen von Texten, farbige Unterlegung des Textes, Verwendung von fetter Schrift, Nummerierungen
  • Schriftenverwendung: Serifenlose Schrift verwenden, sparsam mit Markierungen von Text umgehen
  • Darstellung von Inhalten durch Nicht-Textelemente: Förderung von Verständlichkeit durch Bilder, Symbole oder Audio

Leichte Sprache
Sehr einfache Sprache ("Leichte Sprache") sollte immer dann verwendet werden, wenn die Inhalte voraussichtlich auch von lernbehinderten Menschen gelesen werden. Der Link zu dem leichten Text muss besonders gut erkennbar sein. Meist wird er durch das Icon Leichte Sprache aus dem Container Symbolbilder dargestellt.

Diese Seiten sollten von speziell dafür ausgebildeten Autoren "übersetzt" werden. KoGIs arbeitet zurzeit für diese Übersetzungen mit dem
Büro für leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen
zusammen. Ein Beispiel ist auf unserer Startseite eingebunden und verweist auf eine Inhaltsseite, die unsere Aufgaben im Kompetenzzentrum zusammenfasst.

Übersetzungsbüros in Deutschland für Leichte Sprache
Eine Übersicht der Übersetzungsbüros in Deutschland für Leichte Sprache finden Sie auch unter https://www.leichte-sprache.org/neues-und-termine/neue-infos/

Kursiv wird insbesondere im Fließtext als nicht barrierefrei empfunden, weil kursiv am Bildschirm nicht besonders gut lesbar erscheint. Kursive Schrift lässt sich bei starker Vergrößerung schlechter lesen, da Vergrößerungssysteme Schwierigkeiten bei der Kantenglättung haben und die Schrift "verpixelt".
Auch auf anderen Systemen ist eine Kantenglättung nicht immer vorhanden.

Nein, i-Frames sind an sich erst einmal nicht barrierefrei, weil die Inhalte von Screenreadern(Vorleseprogrammen) in vielen Fällen nicht erkannt werden. Sie können aber mit entsprechendem Aufwand barrierefrei gestaltet werden.

Es wird ggf. nur vorgelesen, dass ein Objekt eingebunden ist (wenn überhaupt, manche Screenreader überspringen das auch einfach), der Inhalt wird dabei nicht erschlossen. Man kann dem i-Frame zwar wie jedem Bild einen alternativen Text und einen Beschreibungstext (wie bei unseren Bildern: longdesc) geben, aber häufig werden richtig komplexe Daten dargestellt. Dafür reicht die Beschreibung natürlich nicht aus.

Eine Liste in dieser Form bieten wir nicht an.

Wenn Ihre Vorlage – z.B. ein Worddokument – ein Sonderzeichen (z. B. den langen Gedankenstrich, den geschützten Trennstrich usw.) enthält und Sie diesen Text mittels Kopieren und Einfügen in ein Absatztextfeld einbetten, sieht der Text im Frontend zwar richtig aus, führt aber dazu, dass der Code in diesem Fall nicht HTML-konform und damit nicht barrierefrei ist.

Das gilt auch für runde Anführungszeichen "" aus Word. Diese ergeben bei der Einbettung keinen validen HTML-Code (nur gerade Anführungszeichen sind erlaubt).

Achten Sie deshalb darauf, das Absatztextfeld nach dem Einbetten von Text aus Vorlagen nochmals durchzugehen und diese Zeichen zu ersetzten oder den zu kopierenden Text schon vor dem Kopieren vorzubereiten.

Generell gelten alle Kriterien, die für herkömmliche "Datentabellen" gelten. Hierbei ist es egal, ob sie in Excel, HTML usw. realisiert sind.

Microsoft stellt einen Leitfaden zum Erstellen von Microsoft Excel-Arbeitsmappen mit verbesserter Zugänglichkeit dar, zu dem wir verweisen möchten.

Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die Handbücher des AFZ verweisen.

Folgende Merkmale muss die barrierefreie PDF-Datei mindestens beinhalten:

  • Die Dokumentenstruktur der PDF-Datei muss durch Tags gekennzeichnet sein.
  • Die Reihenfolge der Tagstruktur muss korrekt sein.
  • Texte müssen sinnvoll mit Tags strukturiert sein.
  • Erhaltung der Lesereihenfolge
  • Umfließen-Funktion (Textvergrößerung und Umbruch der Inhalte) muss funktionieren und in einer sinnvollen Reihenfolge untereinander dargestellt werden.
  • Sinnvolle Alternativtexte für Grafiken und Abbildungen müssen erstellt werden.
  • Die Tabellen müssen richtig aufgebaut und ausgezeichnet sein.
  • Individuelle Einstellungen durch Veränderung der farblichen Darstellung von Text und Hintergrund muss möglich sein.
  • Lesezeichen müssen einen Überblick über den Inhalt geben (und nach Wertigkeit unterschieden werden können).
  • Es muss die korrekte Hauptsprache sowie Sprachwechsel angegeben sein.
  • Metadaten (Titel, Verfasser, Zugriffsrecht für Barrierefreiheit) und Dokumententitel müssen vergeben werden.
  • Eine Bedienung ausschließlich mit der Tastatur muss möglich sein.
    Mehrfachkennzeichnung: Inhalte, die durch ihre Farbe vermittelt werden, brauchen Zusatzmerkmale, z. B. eine Unterstreichung bei Links. Diese müssen auf ihre korrekte Funktion überprüft werden.
  • Die PDF-Datei muss für behinderte und nicht behinderte Menschen gleichermaßen zugänglich sein.
  • Alle Texte und informative Grafiken sollen ausreichende Helligkeitskontraste haben.

Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die Handbücher des AFZ verweisen.